Gleichstellungsbeauftragte

Unterstützung und Beratung

Als Gleichstellungsbeauftragte sind wir Ansprechpartnerinnen für alle Kolleginnen und Kollegen sowie Beschäftigte des nicht lehrenden Schulpersonals. Die Grundlage unserer Arbeit bildet das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG), in dessen Sinne wir unterstützen und beraten wollen.

Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind wir an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren könnten.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B. dass bei der Ausschreibung von Stellen diese geschlechtsneutral formuliert sind, ein Gleichstellungsplan erstellt wird, alle Gremien möglichst paritätisch besetzt werden, etc.

Wir beraten bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bei Konfliktlösungen, z.B. im Falle von Teilzeitbeschäftigung, Versetzung / Abordnung, Frühpensionierung, Diskriminierung / sexueller Belästigung.

Gleichstellungsarbeit funktioniert in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Gremien, wie z.B. Personalvertretungen, Schulleitungen, regionalen Gremien, Interessenverbänden.

Wir arbeiten mit unseren Vorschlägen und Maßnahmen an der Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

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  • Birgit Lübke-Beutel
  • Teamleiterin Deutsch
  • Gleichstellungsbeauftragte
Berufliches Gymnasium Technik
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  • Englisch
  • Werte und Normen