Die praktische Ausbildung in der Klasse 11 erfolgt während des gesamten Schuljahres an drei Tagen in der Woche im Betrieb. Die Ausbildung soll in einschlägig technischen Berufen erfolgen. Wenn Sie bereits eine feste Vorstellung über Ihre Studienrichtung besitzen, kann die Wahl des Praktikumsplatzes gezielt vorgenommen werden.
Erwartungen an die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikums:
Die Schüler*innen sollen
- Einblicke gewinnen in die betrieblichen Arbeitsabläufe von der Auftragsannahme bis zur Auftragsausführung
- Erfahrungen sammeln in dem sozialen Geflecht eines Betriebes und in der Teamarbeit
- die Notwendigkeit wirtschaftlichen Denkens und Handelns erkennen
- sich an kleinen Aufgaben in den berufstypischen handwerklichen Techniken erproben.
Während des Praktikums sind Sie über die Eltern versichert. Es entstehen für die Betriebe keine zusätzlichen Kosten. Bei Sachbeschädigungen durch die Praktikant*innen ist die Schule zu benachrichtigen, diese trägt die entstandenen Kosten jedoch nicht.
Zum Ende des Schuljahres müssen Sie Bescheinigungen der Betriebe über Inhalt und Dauer der geleisteten Praktika (insgesamt 960 Stunden) vorlegen. Es ist unter Umständen erforderlich, mit dem Praktikum bereits vor Schulanfang zu beginnen und/oder in den Schulferien Praktika abzuleisten. Sollten mit dem letzten Schultag die 960 Stunden noch nicht erfüllt sein, müssen in den Sommerferien die fehlenden Wochen nachgeholt werden.
Bei einer normalen Arbeitswoche von drei Praktikumstagen bei acht Stunden Arbeitszeit täglich und zwei Schultagen sind das über das Jahr gerechnet 40 Wochen Praktikum. Das Praktikum/die Praktika ist/sind neben dem Versetzungszeugnis der Schule Voraussetzung für den Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Technik. Die Schule übt die Aufsicht über Inhalte und Durchführung des Praktikums aus. Ihre betrieblichen Tätigkeiten müssen Sie schriftlich in einer Praktikumsmappe nachweisen und diese regelmäßig zur Kontrolle dem Klassenlehrer vorlegen.
Der Unterricht in der Schule darf durch betriebliche Anforderungen nicht ausfallen. Während der Ferienzeiten müssen Sie, falls es zeitlich notwendig ist, auch an den Schultagen den Praktikumsplatz besuchen, es sei denn, Sie haben Ihre Urlaubszeit in die Ferien gelegt. Der Urlaub muss immer in Ferienzeiten genommen werden.
Praktikumbetriebe
Praktikumsbescheinigung
Praktikantenvertrag