Inklusion

Die Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen basiert auf der Verpflichtung, Artikel 24 der UN-Behindertenrechts-konvention der Vereinten Nationen gerecht zu werden.

Ziel ist es eine umfassende, uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft durch Einrichtung eines barrierefreien und gleichberechtigten Unterrichts zu ermöglichen.

Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind nach §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern diese Möglichkeit zu bieten und sind dementsprechend inklusive Schulen.

 

Welcher Schüler kann inklusiv beschult werden?

Alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Voraussetzungen für den Schulbesuch am BZTG

Die Eingangsvoraussetzungen für die weiterführende Schulen sind die jeweiligen Schulabschlüsse oder für den Berufsschulbesuch der Ausbildungsvertrag.

 

Ansprechpartner:
  • Christine Hespe
  • Abteilungsleiterin A6
Abteilung Farbtechnik / Raumgestaltung
  • Fahrzeuglackierer
  • Gestalter für visuelles Marketing
  • Maler und Lackierer
  • Raumausstatter
Sonstige Berufe
  • Goldschmiede
  • Zahntechniker
Übergreifende Aufgaben
  • Inklusion
  • Susanne Bauwens
  • Teamleiterin Dachdeckung
  • Inklusionsbeauftragte
Abteilung Bautechnik
  • Bautechnik
  • Deutsch