Elternvertretung

Der Schulelternrat ist vor allen wichtigen Entscheidungen der Schule anzuhören bzw. zu beteiligen, unabhängig davon, dass bereits viele Schüler volljährig sind.

Zu den Aufgaben des Schulelternrates gehört es, den Kontakt mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule zu halten und die Interessen der Elternschaft zu vertreten, z. B. für eine bessere Unterrichtsversorgung.