Im Rahmen einer zweitägigen Fortbildung hat unser Kollege Thomas Tapken den EU-Kompetenznachweis A2 absolviert. Hierbei handelt es sich um ein Fernpiloten-Zeugnis, welches dazu berechtigt, ein unbemanntes Flugfahrzeug (UAS) von einem Gewicht bis zu 4 kg in bewohntem Gebieten zu fliegen, bei dem der Sicherheitsabstand von 150 m zu unbeteiligten Personen nicht eingehalten werden kann.
Um den Kompetenznachweis A2 zu erwerben, benötigt man den EU-Nachweis A1 und A3, den man zuvor im Selbststudium online erwerben muss. Zudem muss man ein praktisches Selbststudium mit einer Drohne absolvieren. Dieser praktische Teil findet am ersten Tag der Fortbildung statt. Der zweite Tag behandelt dann die Theorie zum Flug eines UAS und wird mit einer 45-minütigen Prüfung abgeschlossen. Bestandteile sind die Meteorologie, die Flugleistung und technische und betrieblichere Minderungen von Risiken.
Die Fortbildung wird von Seabirds GmbH am Flugplatz Oldenburg-Hatten angeboten und durchgeführt.
Ziel für das BZTG ist es, verschiedene Lernsituationen für Schüler und Schülerinnen mit einer Drohne zu entwickeln. Denn diese Technologie findet immer mehr Anwendung bei der Planung von Solaranlagen auf Gebäudedächern bei den Energie- und Gebäudetechnikern. Außerdem können mit einer Drohne auch Fassaden von Gebäuden inspiziert werden, um diese andere Perspektive zur Lösung von gestalterischen Aufgaben zu nutzen. Schüler und Schülerinnen werden für die zukünftigen Anforderungen im Beruf vorbereitet und eine Sensibilisierung zum Einsatz von Flugfahrzeugen kann geschaffen werden. Flugfahrzeuge sind jederzeit mit Gefahren und Risiken behaftet. Dieser Sachverhalt stellt die Kolleginnen und Kollegen vor die Herausforderung, ein geeignetes Sicherheitskonzept zu entwickeln. Nun haben wir am BZTG die erste Voraussetzung geschaffen, loslegen zu können. Die zweite ist es, ein geeignetes Fluzgfahrzeug zu beschaffen. Drücken wir die Daumen, dass das klappt!
Im Bild zu sehen ist Thomas Tapken bei der praktischen Einführung in das Thema.